Zitat:Das Problem ist, dass die Schadensfälle im Design schwer nachzuweisen sind. Besonders der Schaden ist nicht in jeden Fall bezifferbar. Selbst wenn Gutachter einbestellt werden, können sie nicht Licht ins Dunkel bringen, da die wenigsten ausreichende Fachkenntnisse vorweisen können. Weiterhin sind die Schadenssummen so gering,
Also da muss ich doch mal wiedersprechen
Sehr wohl kann man zwischen gutem Design und schlechtem Design unterscheiden. Das ist eine der leichtesten Übungen. Das Design ist ja nicht im luftleeren Raum, sondern unterliegt einem bestimmten Zweck. Ist der nicht erfüllt ist das Design schlecht.
Auch kann man bewerten wie Ausführung der Webseite ist, das ist eher ein technisches Problem.
Und der Schaden ist genau so einfach: Was kostet es wenn ein neuer Designer das nochmal macht, wäre doch mal ein Ansatz. Und die Schadensummen bei einem Webdesign für 20000 Euro sind oft diese 20000 Euro plus Anwalts und Gerichtskosten plus Schadenersatz da die Webseite Wochen später online geht.....
Wegen der ausreichenden Fachkenntnissen würde ich mir keine Sorgen machen, die muss ein Gutachter dem Richter und den Parteien belegen. Da gibts für fast jedes Gewerk einen Gutachter.
Ein Versicherung für mangelhafte Leistungen des Versicherungsnehmers - wird es kaum geben. Da würde ich eher an eine haftungsbegrenzte Rechtform (UG, GMBH, LTD) denken.
Oft hilft es nicht anzubieten was man nicht wirklich gut kann.
Klaus Seeberger